Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu der seit Mai 2007 gültigen, bundesweit anerkannten Zertifizierung für Hundetrainer/innen und Verhaltensberater/innen. Die Zertifizierung kann von jedem, der in den nachfolgend genannten Berufen mit entsprechenden Qualifikationen tätig ist, absolviert werden und ist frei von Verbandszugehörigkeiten o.ä.
Welche Tätigkeit wird zertifiziert?
Das Tätigkeitsfeld für Verhaltensberater und Hundetrainer ist zurzeit nicht eindeutig definiert, und daher ist eine beschreibende Eingrenzung der zu zertifizierenden Tätigkeiten im ,,Hundebereich" erforderlich.
Zu zertifizieren sind Tätigkeiten, die von der jeweiligen Einzelperson gewerblich ausgeübt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine beratende Tätigkeit und/oder um eine praktische Tätigkeit im Bereich der Hundeerziehung/Beratung handelt. Hundeerziehung/Beratung beinhaltet die Bereiche der Welpengruppen und/oder Arbeiten um juvenile und/oder adulte Hunde. Die Arbeiten in den genannten Bereichen finden grundsätzlich gemeinsam mit dem Halter statt. Ausnahmen sind in der Arbeit mit Tierheimhunden zu finden. Nicht relevant ist der Schwierigkeitsgrad der Hundeerziehung/Beratung, (z. B. ,,Problemhundarbeit/Verhaltenstherapie", da hier zurzeit von Definitionsschwierigkeiten auszugehen ist (subjektive oder ideologische Interpretationen). In diesem Zusammenhang ist auch von einer allgemeinen Zertifizierung für eine Arbeit in den o.g. Bereichen auszugehen. Spezielle Zertifikate für abgegrenzte Bereiche innerhalb des breiten Tätigkeitsfeldes, könnten ein zukünftiges Arbeitsziel des Gremiums sein.
Nicht zu zertifizieren sind gewerblich orientierte Arbeiten in den Bereichen Hundesport, Arbeitshundeausbildung (Blindenführhunde pp.), stationäre Hundeausbildung ohne Halterinstruktion. Auch in diesen Bereichen sind spezielle Zertifizierungen zukünftig diskutierbar. Ferner sind nicht zu zertifizieren: gewerbliche Hundeerziehungshilfen durch telefonische Beratung, durch spirituelle Ansätze oder durch eine ausschließliche Anwendung von homöopathischen Mitteln, Bachblüten und/oder Pheromonen.
Ob es sich um eine zu zertifizierende Tätigkeit im eingegrenzten ,,Hundebereich" handelt, soll auch aus der schriftlichen Tätigkeitsbeschreibung des Bewerbers um eine Zertifizierung hervorgehen.
Ist die Zertifizierung freiwillig?
Ja, die Zertifizierung ist freiwillig. Zur Zertifizierung können sich Bewerber/innen aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Tierärztekammer Schleswig-Holstein (TÄK-SH) anmelden.
Was sind die Vorteile einer Zertifizierung?
Die Zertifizierung soll Behörden und anderen Institutionen helfen, eine möglichst objektive Entscheidung zu treffen und eine gute Hundeschule zu empfehlen. Weiterhin soll die Zertifizierung Hundehaltern helfen, eine geeignete Hundeschule zu finden.
Die Daten des/der Zertifikatsinhabers/-inhaberin werden auf der Homepage der TÄK-SH veröffentlicht und an Behörden und Gemeinden weitergegeben.
Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Zertifizierung?
Die im Folgenden benannten Nachweise und sonstigen Leistungen sind bei einer Bewerbung für eine Zertifizierung der TÄK-SH vorzulegen. Dies muss vor dem ersten Prüfungsabschnitt erfolgen.
- Nachweis über eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
- polizeiliches Führungszeugnis (von einer Volljährigkeit wird ausgegangen)
- kurze inhaltliche Beschreibung der Tätigkeiten (eine DIN-A4-Seite max.)
- Fotos von Einrichtungen (z. B. Hundeplatz, Halle pp.), wenn vorhanden
- 15 - 30-minütiger Film über eine Arbeit oder Beratung. Hund und Halter/in sowie Trainer/in oder Berater/in sollten in ihren Interaktionen erkennbar sein. Auf gute Bild- und Tonqualität ist zu achten. Die Aufnahmen sind auf einer DVD in einem der üblichen Formate einzureichen.
Was genau ist "Grundlagenwissen"? Was wird in der Prüfung verlangt?
Es handelt sich um Grundlagenwissen in den Bereichen:
Verhaltensbiologie (Ethologie)
- Individualentwicklung (Ontogenese)
- Spielverhalten
- Aggressionsverhalten
- Jagdverhalten
- soziale Organisation
- Fortpflanzungsverhalten
- Funktionskreise des kategorisierten Verhaltens
Lernverhalten
- klassische Konditionierung
- operante/instrumentelle Konditionierung
- Lernformen
- Lerntheorie
- formales, soziales Lernen
Kommunikation
- Hund-Hund
- Hund-Mensch
- Mensch-Mensch
- Körpersprache des Hundes (Ausdrucksverhalten)
- in der Beratung des Menschen
Zucht, Haltung, Ernährung
Anatomie
Domestikation
- domestikationsbedingte Veränderungen
- Rassen (spezifisches Verhalten)
Tiergesundheit, Erste Hilfe
- rassespezifische Erkrankungen
- Parasiten
- Notfallmaßnahmen
Neurophysiologie
- Aufbau des Gehirns und seine Funktionen
- Neurophysiologie (Grundlagen)
Recht
- Tierschutzfragen (Zucht, Kastration, Haltung)
- Hundegesetze, -verordnungen
Methodik und Didaktik des Lehrens
Unternehmensführung und Management
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Die Prüfung gliedert sich in drei Bereiche:
1. Multiple-Choice-Test
Der von der AG-Hundehaltung der BTK (Bundestierärztekammer) entwickelte Prüfungsteil ,,Data-parc-Test" dient als Grundlage und wurde spezifisch für den Bereich Schleswig-Holstein verbessert und erweitert. Dadurch bleiben die einheitlichen Kriterien der Prüfung unberührt, diese werden vielmehr optimiert. Der MC-Test kann bei einem, der für diesen Prüfungsteil vorgesehenen Tierärzte/-ärztinnen (Tierärzte/-ärztinnen mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie), in dessen/deren Praxis am PC, abgeleistet werden (Eine Liste der für diesen Prüfungsteil zugelassenen Tierärzte/-ärztinnen finden Sie hier).
2. Fachgespräch
Vor und mit einem Gremium der TÄK-SH. Das von der TÄK-SH bestimmte Gremium sollte sich aus einem/einer Tierarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung ,,Verhaltenstherapie", einem/einer praktizierenden Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in und einem/ einer weiteren Tierarzt/ärztin zusammensetzen. Die Gesprächsdauer beträgt etwa 60 bis 90 Minuten, das Fachgespräch wird protokolliert.
3. Praktische Prüfung
Ein Hund-Halter/in-Gespann wird vom Prüfungsteam gestellt. Das Prüfungsteam für die praktische Prüfung wird von der TÄK-SH aus einem/einer praktizierenden Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in und einem/einer Tierarzt/ärztin mit der Zusatzbezeichnung ,,Verhaltenstherapie" zusammengesetzt. Das Prüfungsteam geht hier, je nach Hund-Halter/in-Gespann, schwerpunktmäßig und individuell vor. Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt etwa 45 bis 60 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet die grundlegenden Elemente, welche von der AG-Hundehaltung der BTK und der AK-Sachkunde-Hundehaltung genannt werden, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Nach bestandenem MC-Test kann der/die Bewerber/in die Punkte 2. und 3. angehen. Es folgt dann eine Einladung durch die TÄK-SH. Die Punkte 2. und 3. werden dann an einem Tag abgeleistet.
Falls ein/e Bewerber/in eine Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholt werden. Der Multiple-Choice-Test darf erst nach einem Monat, die mündliche und praktische Prüfung erst nach sechs Monaten wiederholt werden. Eine Wiederholungszahlbegrenzung besteht nicht.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Eine Liste fachlich fundierter Fort- und Weiterbildungseinrichtungen finden Sie unter dem Menüpunkt Weiterbildung und ist auf der Homepage der TÄK-SH veröffentlicht. Hierzu können Einrichtungen ihre Inhalte und Konzepte der TÄK-SH vorlegen. Eine von der TÄK-SH benannte Kommission entscheidet nach Auswertung über die Nennung der Einrichtung auf der Liste. Eine Liste mit der für die Vorbereitung der Prüfung empfohlener Fachliteratur finden Sie unter dem Menüpunkt Prüfung.
Wie kann ich mich nach Erlangen einer solchen Zertifizierung nennen?
Zertifizierte/r Hundeschule/Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in (personengebunden) nach den Richtlinien der Tierärztekammer Schleswig-Holstein. Die TÄK-SH ist für die Erteilung der Urkunde zuständig.
Wo kann ich mich zertifizieren lassen?
Eine Liste der MC-Test abnehmenden Tierärzte/ärztinnen finden Sie hier und ist auf der Homepage der TÄK-SH veröffentlicht.
Externer Link, wird in neuem Fenster geöffnet
www.sh.tieraerztekammer.de/hundetrainerzertifizierung.php
Die Informationen können auch telefonisch erfragt werden unter:
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Telefon 0481 5542 (mo. bis fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr)
oder per E-Mail:
schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
Was kostet die Zertifizierung?
Die Prüfungsgebühren richten sich nach der GOT der Tierärztekammern. Die TÄK-SH rechnet ab. Die Kosten berechnen sich nach Aufwand und liegen zwischen 600,- bis 800,- Euro.
Ist die Zertifizierung zeitlich begrenzt?
Die Zertifizierung erlischt, wenn der/die betreffende Inhaber/in aus verschiedenen Gründen nicht mehr zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig ist. Weiterhin erlischt die Zertifizierung wenn der/die betreffende Inhaber/in nicht jährlich mindestens eine zweitägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltung nachweisen kann. Der Nachweis ist selbstständig bei der TÄK-SH einzureichen.
Gilt die Zertifizierung bundesweit?
Ja
Wird eine ähnliche Zertifizierung aus einem anderen Bundesland von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein anerkannt?
Die Anerkennung einer Zertifizierung aus einem anderen Bundesland kann nur erfolgen, wenn die Zertifizierungsinhalte und Voraussetzungen mindestens gleichwertig sind.
Welche Experten haben die Zertifizierung erarbeitet?
Die TÄK-SH hat auf der Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der BTK die Zertifizierung erarbeitet. Die Fachbereiche folgender Experten bieten den Rahmen, der für eine derartige Entwicklungsarbeit und deren praktischer Umsetzung nötig ist:
- Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen - Ethologin, ,,Fachtierärztin für Verhaltenskunde",
Zusatzbezeichnung ,,Tierschutzkunde", Dozentin - Herr Dr. Pasquale Piturru - praktischer Tierarzt, "Fachtierarzt für Verhaltenskunde", Zusatzbezeichnungen: ,,Verhaltenstherapie", ,,Tierschutzkunde"
- Herr Michael Grewe - ,,Hundetrainer und Verhaltensberater"
Das Bemerkenswerte an dieser Personengruppe ist die Bereitschaft jedes Einzelnen, die Zertifizierung trotz unterschiedlicher Sichtweisen und Argumentationen gemeinsam im o.g. Gremium zu erarbeiten. Nur durch gemeinsame, übereinstimmende Beschlüsse sind zukünftige Änderungen inhaltlicher oder praktischer Art umsetzbar. Dadurch wird auch in der Zukunft keine einseitige Ausrichtung der Zertifizierung von außen vorwerfbar. Gleichzeitig wird damit ein hohes Niveau der Zertifizierung festgelegt, das den Kerngedanken, nämlich eindeutige Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen, sichert.