In der theoretischen Prüfung müssen Fragen zu vielen Themengebieten rund um den Hund, sein Verhalten, seine Ernährung, Krankheiten und die Erziehung beantwortet werden. Hierbei ist es unerheblich, welche Erziehungsmethoden oder Ernährungspräferenzen der Hundehalter bevorzugt. Es werden ausschließlich wissenschaftliche Erkenntnisse, rechtliche Grundlagen und Gesetze der Lerntheorie abgefragt.
Folgende Themenbereiche sind Teil der Prüfung:
Sozialverhalten
Kommunikation
Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung
Angst und Aggression
Haltung und Pflege
Rassenkenntnisse
Ernährung
Fortpflanzung
Hunde & Recht
Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der Punkte erreicht werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung des Hundeführerscheins ist der erfolgreiche Abschluss der theoretischen Prüfung.
Fragebogen
Praxis
Die praktische Prüfung kann von Hundehaltern ab 16 Jahre abgelegt werden, die eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund nachweisen und den theoretischen Teil der Hundeführerscheinprüfung bestanden haben. Es werden alle Hunde zur Prüfung zugelassen, die über einen ausreichenden Impfschutz und Mikrochip verfügen.
Ein Teil der praktischen Prüfung wird mit dem angeleinten Hund in außerstädtischem Gebiet abgenommen. Hierbei werden der allgemeine Grundgehorsam, die Führigkeit und die Beziehung zwischen Halter und Hund überprüft. Im Anschluss findet ein weiterer Prüfungsteil mit dem Hund im Freilauf (ohne Leine) statt.
Die generelle Möglichkeit, den Hund ohne Leine führen zu können, ist Voraussetzung, den BVZ-Hundeführerschein bestehen zu können!
Der Einsatz von Hilfsmitteln (Halti, Maulkorb) ist während der Prüfung erlaubt. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Hund über einen nicht ausreichenden Grundgehorsam verfügt oder der Umang mit dem Hund unfachlich und tierschutzrelevant ist.
Der Hund sollte während der Prüfung an lockerer Leine laufen und entgegenkommende Menschen und Tiere nicht belästigen. Der Hundehalter sollte entsprechend umsichtig, vorausschauend und angemessen auf sich ergebende Situationen reagieren.
Währen der Prüfung ist es dem Hundehalter gestattet, den Hund zu korrigieren oder zu loben.
Die gesamte praktische Prüfung wird auf Video aufgezeichnet und zusammen mit den Prüfungsunterlagen (Fragebogen und Aufzeichnungen des Prüfers - Bewertungsbogen) 5 Jahre archiviert.
Der Hundehalter bekommt nach bestandener Prüfung eine Urkunde und einen Ausweis für die Brieftasche (Kreditkartengröße) mit den Daten und dem Foto des Hundes. Hiermit kann sich der Hundehalter jederzeit als Absolvent des BVZ-Hundeführerscheins ausweisen.
Film zum praktischen Ablauf der Prüfung
Zeitrahmen
Die theoretische Prüfung dauert ca. 2 Stunden und kann zeitlich unabhängig von der praktischen Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung dauert ca. 2-3 Stunden.
Allen Hunden, die bei der Prüfung bis zu 2 Jahre alt sind, wird die Gültigkeit der Prüfung auf 2 Jahre befristet erteilt. Danach empfiehlt der BVZ eine praktische Nachprüfung (innerhalb weiterer 2 Jahre aber frühestens nach 1 Jahr). Das Bestehen der Nachprüfung führt zu einer unbefristeten Gültigkeit des BVZ-Hundeführerscheins.
Diese Regelung stellt sicher, dass auch nach dem Reifungsprozess, bei dem ein Hund sich je nach Rasse, Geschlecht und Persönlichkeit noch stark verändert, die Vorgaben des BVZ-Hundeführerscheins weiterhin erfüllt werden.
Alle Hunde, die bei Bestehen der Prüfung älter als 2 Jahre sind, erhalten eine lebenslang gültige Prüfungsbescheinigung. Lediglich Auflagen von Behörden verpflichten den Halter eventuell zu einer ausschließlich praktischen Nachprüfung.
Kosten
Die Kosten für die theoretische und praktische Prüfung betragen EUR 80,00.
Darin enthalten sind die Gebühr für die Prüfung (Material und Aufwandsentschädigung für den Prüfer), als auch die Urkunde und die Ausweiskarte.